Fachbereich

Ambulante Hilfen

Einrichtung

Ambulante Hilfen

Zielgruppe

Kinder und Jugendliche in ihren Herkunftsfamilien Haushalt, alleinerziehende Mütter und/oder Väter mit Kind/ern, (Patchwork-) Familien mit mindestens einem sorgeberechtigten Kind
Aufnahmealter:entfällt - Familien mit besonderem Unterstützungsbedarf
Vorhandene Platzkapazität:nach Bedarf
Gesetzliche Grundlage: §§ 27, 30, 31, 35a, 41 SGB VIII

Ambulante Hilfen kennzeichnet:

Anleitung und Begleittraining im Umgang mit Ämtern und Behörden
Biografisches Arbeiten mit Familienangehörigen
Kommunikationstrainings mit Personensorgeberechtigten
Beratung und Anleitung in Erziehungsfragen und zur elterlichen Rolle
Sensibilisierung von Eltern (-teilen) auf die Bedürfnislage des Kindes/der Kinder
Erhalt des Kindeswohls
Erarbeitung einer sinnstiftenden Tagesstruktur
Hilfestellung in der Haushaltsstrukturierung- und führung
Angebote zur Bewältigung bei wiederkehrenden Krisensituationen
begleiteter Umgang