Fachbereich

Stationäre Dienste

Einrichtung

Erziehungsstellen

Zielgruppe

Kinder und Jugendliche, im Alter von 0-18 Jahren, mit besonderen psychosozialen Schwierigkeiten und/oder Entwicklungsbeeinträchtigungen, die von einer privaten familiären Struktur profitieren können und/oder in der Erziehungsstelle ergänzend zu ihrer Herkunftsfamilie leben sollen.

Aufnahmealter:ab Geburt
Vorhandene Platzkapazität:3 Kinder
Gesetzliche Grundlage: §§ 27, 34 SGB VIII

Die Erziehungsstellen kennzeichnet:

Leben im Einfamilienhaus/privaten Umfeld des Erziehers, i.d.R. mit angrenzendem Grundstück

zuverlässiges Bindungsangebot durch festes Bezugsbetreuersystem

familienanaloge und nachvollziehbare Alltagsstrukturen und Regeln

schulische Förderung und Unterstützung, engmaschige Zusammenarbeit mit Schule und Kita

regelmäßige Gesundheitsvorsorge
Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie und regelmäßige Familienkontakte, je nach Vereinbarung im Hilfeplan, bezogen auf eine mögliche Rückführung